Ab sofort in Sporthallen 2G+, im Freien 2G

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft das Bundesland die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür werden die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen ausgeweitet.

Die Ausweitungen betreffen auch unseren Sportbetrieb – insbesondere den in den Sporthallen. Konkret gilt nun:

  • Sport in geschlossenen Räumen: 2G+*
    Gleichbedeutend mit Testpflicht auch für Geimpfte/Genesene und Vorlage eines negativen Testergebnisses
  • Sport im Freien: 2G 

* für Geboosterte gilt nur 2G und besteht weiterhin keine Testpflicht.

Ausnahmen + 3 G gibt es nur noch für:

  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre (Schülerausweis)
  • Angestellte/Beschäftigte
  • Profi- und Spitzensportlerinnen und -sportler (einschl. Kaderathleten)
  • ärztlich verordneter RehaSport

Aus aktuellem Anlass bitten wir alle, die Verschärfungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten.

[Link zur neuen CoronaVO]