Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft das Bundesland die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür werden die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen ausgeweitet.
Die Ausweitungen betreffen auch unseren Sportbetrieb – insbesondere den in den Sporthallen. Konkret gilt nun:
- Sport in geschlossenen Räumen: 2G+*
Gleichbedeutend mit Testpflicht auch für Geimpfte/Genesene und Vorlage eines negativen Testergebnisses - Sport im Freien: 2G
* für Geboosterte gilt nur 2G und besteht weiterhin keine Testpflicht.
Ausnahmen + 3 G gibt es nur noch für:
- Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre (Schülerausweis)
- Angestellte/Beschäftigte
- Profi- und Spitzensportlerinnen und -sportler (einschl. Kaderathleten)
- ärztlich verordneter RehaSport
Aus aktuellem Anlass bitten wir alle, die Verschärfungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten.