Mit dem Sportversicherungsvertrag hat der Württembergische Landessportverband e.V. (WLSB) für seine Mitglieder ein Sozialwerk entwickelt, das mit Versicherungsleistungen ausgestattet ist, die nur durch die Solidarität der Gemeinschaft aller Sportler möglich ist.
Das Sozialwerk des WLSB setzt voraus, dass bestimmte Grundsätze beachtet werden:
Die Versicherungsleistungen sind nachfolgend in Kurzform aufgeführt.
Diese Kurzinformation ist nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und nicht verbindlich für den Versicherungsschutz.
Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sportversicherung entnommen werden.
Schadenfälle sollten bitte unverzüglich der Abteilungsleitung gemeldet werden!!!