Mit dem Sportversicherungsvertrag hat der Württembergische Landessportverband e.V. (WLSB) für seine Mitglieder ein Sozialwerk entwickelt, das mit Versicherungsleistungen ausgestattet ist, die nur durch die Solidarität der Gemeinschaft aller Sportler möglich ist.

Das Sozialwerk des WLSB setzt voraus, dass bestimmte Grundsätze beachtet werden:

  1. Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen. In ihm sind vor allem Leistungen für schwere Unfälle vorgesehen. Vergleichsweise geringfügige gesundheitliche Schäden können nicht zulasten der Solidargemeinschaft gehen.
  2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportarten oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.

Die Versicherungsleistungen sind nachfolgend in Kurzform aufgeführt.

Diese Kurzinformation ist nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und nicht verbindlich für den Versicherungsschutz.
Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sportversicherung entnommen werden.

[Merkblatt mit Kurzübersicht]

Schadenfälle sollten bitte unverzüglich der Abteilungsleitung gemeldet werden!!!